Unter dem Begriff Datenschutz versteht man den schützenswerten Umgang von Personen bezogener Daten in Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Begriff bezieht sich somit auf den Umgang aller Personendaten in einem Unternehmen. Das sind sowohl die Personen bezogenen Daten der eigenen Mitarbeiter aber auch die Kundendaten und Daten sonstiger Personen (z.B. Bewerber auf freie Stellen, Abonnenten von Newslettern).

Laut BDSGist jedes Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen wenn mehr als 9 Personen im Unternehmen Personen bezogene Daten automatisiert verarbeiten. Bei nicht automatisierter Verarbeitung muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden wenn mehr als 20 Mitarbeiter im Unternehmen Personen bezogene Daten verarbeiten. Werden in einem Unternehmen besonders schützenswerte Personen bezogene Daten verarbeitet ist der Datenschutzbeauftragte unabhängig von der Mitarbeiterzahl, die diese Personen bezogenen Daten verarbeiten, zu bestellen.

Dabei ist es dem Unternehmen überlassen ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird. Durch die fachliche Ausrichtung und Unternehmensunabhängigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten gibt es eine Reihe von Vorteilen bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftagten.

Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und Mitglied im BvD e.V. biete ich Dienstleistungen zu den Themen

an. Dabei arbeite ich eng mit dem DatenschutzTeam24 und der Anwaltskanzlei Badewitz zusammen.

Bei Fragen zu den einzelnen Dienstleistungen nutzen Sie das vorhandene Kontaktformular um mit mir in Kontakt zu treten. Ich beantworte gerne Ihre Fragen zum Datenschutz für Unternehmen.